Rechtsprechung
BSG, 29.08.2007 - B 4 RS 138/06 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Leipzig - S 3 RA 1146/03
- LSG Sachsen - L 4 R 277/05
- BSG, 29.08.2007 - B 4 RS 138/06 B
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- BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B
Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer
Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 4 RS 138/06 B
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit stellvertretend auf den Beschluss vom 13.12.2005 (B 4 RA 220/04 B, SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 61 bis 67) Bezug genommen.Selbstverständlich ist es einem Gericht untersagt, eine willkürliche Auslegung von verfahrensrechtlichen Vorschriften vorzunehmen und die Betroffenen bei der Wahrnehmung des Rechts auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz nachhaltig zu benachteiligen (vgl hierzu auch BSG, Beschluss vom 13.12.2005, aaO, RdNr 67).
Insoweit wiederholt er Vorbringen seines Prozessbevollmächtigten aus zahlreichen anderen Beschwerdeverfahren, sodass insoweit auf die entsprechenden Ausführungen im Beschluss des BSG vom 13.12.2005 (aaO, RdNr 79, 80) verwiesen werden kann.
13 Soweit er meint, das LSG weiche mit - allerdings von ihm nicht benannten - tragenden Rechtssätzen von dem Urteil des EGMR vom 22.1.2004 ab, zeigt schon der Wortlaut des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG, dass eine derartige Divergenz - selbst wenn sie vorliegen würde - nicht zur Zulassung der Revision führen kann; denn der EGMR wird in dieser Vorschrift nicht benannt (vgl dazu Beschluss des BSG vom 13.12.2005, aaO, RdNr 81).
Auf die Unzulänglichkeit dieses Vorbringens ist sein Prozessbevollmächtigter jeweils hingewiesen worden (vgl stellvertretend: Beschluss des BSG vom 13.12.2005, aaO, RdNr 82).